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Ambulante Muskuloskeletale Rehabilitation

AMR

Unsere Ambulante Muskuloskeletale Rehabilitation (AMR) ist eine wohnortnahe, ambulante Leistung, die von den gesetzlichen Kostenträgern in der Regel für drei Wochen (15 Behandlungstage, täglich 4-6 Stunden) übernommen wird. Sie hat das Ziel, einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, zu beseitigen,
zu verbessern oder einer Verschlechterung präventiv entgegenzuwirken.


Als Voraussetzung müssen im Vorfeld die Rehabilitationsbedürftigkeit sowie die Rehabilitationsprognose geprüft werden. Bei entsprechender medizinischer Indikation kann der behandelnde Arzt oder Sozialdienst im Krankenhaus mit einem Rehabilitationsantrag eine AMR bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Ein Beginn ist erst nach Kostenübernahmeerklärung möglich. Eine ärztliche Eingangsuntersuchung vor Therapiebeginn lässt einen individuellen, auf das Rehabilitationsziel, das Krankheitsbild und den bestehenden Defiziten, zugeschnittenen Therapieplan folgen. Durch den täglichen Fahrdienst ist eine stressfreie An- und Abreise des Patienten gewährleistet. Neben den vielen Therapieleistungen wird sich im hauseigenen Bistro um das leibliche Wohl der Patienten gekümmert.

Erweiterte Ambulante Physiotherapie

EAP

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie ist eine von der gesetzlichen Unfallversicherung entwickelte, ambulante Therapieform, basierend auf Ergebnissen der Rehabilitation von Leistungssportlern. Dabei wird wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Versorgung mit den Inhalten Krankengymnastik, Medizinische Trainingstherapie, Bewegungsbad und physikalische Therapie durchgeführt. Kostenträger sind in diesem Fall die Berufsgenossenschaften und privaten Krankenkassen.

Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation

ABMR

Unter der Arbeitsplatzbezogenen Muskuloskeletalen Rehabilitation ist ein ambulantes Rehabilitationsverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu verstehen. Es richtet sich an berufsunfallverletzte Arbeitnehmer, die körperlich arbeiten oder spezifischen Arbeitsbelastungen, wie einseitig monoton und/oder koordinativ beanspruchende Tätigkeiten im Bereich der verletzten Körperregion, ausgesetzt sind.

Voraussetzung zur Behandlung ist eine ausreichende Grundbelastbarkeit für die Ausführung der körperlich beanspruchenden Therapieelemente, sowie eine Prognose des Erreichens der Arbeitsfähigkeit innerhalb der nächsten 4 Wochen. Vorläufer sind therapeutische Maßnahmen im bg-lichen Heilverfahren (KG, MTT, EAP, BGSW). Therapieelemente sind die Ergotherapie mit Schwerpunkt Arbeitstherapie, eine an den Arbeitsplatzanforderungen ausgerichtete MTT (AMTT), ein Arbeitssimulationstraining sowie Übungen, die den Anforderungen der beruflichen Tätigkeit entsprechen (Work Hardening).

Die Erhebung und Dokumentation einer detaillierten, standardisierten funktionellen Tätigkeitsananlyse ist ebenso Bestandteil wie die Anfertigung eines Patiententätigkeitsprofils. Das Ziel ist somit nicht nur Funktions- und Strukturstörungen zu beseitigen oder zu kompensieren sondern konkret benötigte arbeitsrelevante Funktionsabläufe in die Therapie zu integrieren. Die Maßnahme wird in der Regel von einem Reha-Manager der zuständigen Berufsgenossenschaft begleitet.

Reha-Zusatz-Woche

RZw

Die Reha-Zusatz-Woche ist eine rein private Leistung bei Orthomed. Diese umfasst an fünf aufeinander folgenden Werktagen die folgenden Anwendungen:

  • Krankengymnastik
  • Medizinische Trainingstherapie
  • Passive Anwendung, z.B. Heißluft-/Wärmetherapie, Lymphomat oder Elektrotherapie

Preis: 44,90€ pro Tag

Diese Woche richtet sich an unsere Rehapatienten, die z.B. keine Verlängerung seitens der Kranken-/Privatkasse erhalten haben.

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